Nov 02
Die vorherrschende Gesetzeslage, die Wasserpfeifentabak auf einen maximalen Feuchtiggehalts von 5% beschränkt, treibt anscheinend zunehmend Betreiber von Shishacafes und ähnlichen Lokalen auf Abwege. So konnten saarländische Zollfahnder nun einen Erfolg verbuchen und in einem “einschlägigen” (Szenejargon beim Zoll) Lokal insgesamt 6 Kilogramm unverzollten Wasserpfeifentabak sicherstellen. Damit nicht genug, wurde auch in Wiesbaden eine ähnliche Gaststätte vom selben Betreiber besucht, worauf weitere 69 Kilogramm Shishatabak sichergestellt werden konnten. Der aus Afghanistan stammende Besitzer der beiden Lokale muss sich jetzt auf ein Strafverfahren wg. Steuerhinterziehung einstellen.

Bild einer Tabak Pflanze (Dank an magicgardenseeds.de)
Die seit 1997 geltende Regelung, wonach Tabakprodukte max. 5% Feuchtigkeit aufweisen dürfen, wurde ursprünglich zum Schutz des Verbrauchers vor gestreckter Ware eingeführt. Da allerdings feuchtigkeitsreduzierter Shishatabak einen Grossteil der Rauchperformance und damit des Rauchgenusses zunichte macht, versuchen immer mehr Shishafreunde (und auch professionelle Betreiber) sich originalen Tabak mit bis zu 30% Feuchtigkeit aus orientalischen Herkunfstländern illegal zu besorgen. Ein weiterer Fall, wo die Gesetzgebung an der Realität bzw. an den Bedürfnissen des Konsumenten eher vorbeigeht.